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Ausgabe für Braille-Zeile und Screenreader.

Die Amateurfunklizenzen

Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland

Um am Amateurfunkdienst teilnehmen zu können, bedarf es einer Genehmigung (Lizenz) sowie der Zuteilung eines weltweiten Funkrufzeichens.

Die Internationale Fernmeldeunion gibt an die Länder dieser Welt Empfehlungen raus, die anschließend in nationales Recht umgewandelt werden können. Bei uns in der BRD geschieht dies über den Umweg der Vollzugsverordnung für den Funkdienst (VO Funk). Anschließend werden Gesetzt und Verordnungen erlassen, die sich im Amateurfunkgesetz und der Amateurfunkverordnung wiederfinden.

In der Amateurfunkverordnung ist geregelt:

Die Regulierungsbehörde (...) läßt eine natürliche Person unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens auf Antrag zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zu, wenn sie eine fachliche Prüfung für Funkamateure erfolgreich abgelegt. (AFuG; §3, 1)

Die Lizenzklassen

Es gibt heute nur noch zwei Klassen. Die eigentliche Amateurfunklizenz der Klasse A sowie eine kleine Einsteigerlizenz zum Reinschnnuppern.

Zusammengefasst unterscheiden sich diese Lizenzklassen, wie folgt:

Amateurfunkgenehmigung der Klasse A

Uneingeschränkter Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP (in Deutschland). Rufzeichenpräfix: DB, DC, DD, DG, DF, DH, DJ, DK, DL, DM. Diese Klasse entspricht der internationalen CEPT-Lizenz.

Amateurfunkgenehmigung der Klasse E

Kleine Einsteigerklasse. Begrenzter Zugang zu einigen ausgewählten Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W PEP im Kurzwellen-Bereich, 75 W PEP im UKW-Bereich und 5 W PEP im 10 GHz Amateurfunkband. Rufzeichenpräfix: DO, daher auch der umgangssprachliche Name "DO-Lizenz". Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.

Die Klasse E dient als Einstiegsklasse; es werden in der Prüfung für das Amateurfunkzeugnis lediglich die Grundkenntnisse im technischen Bereich geprüft. Bei Gesetzeskunde und Betriebstechnik sind die Prüfungen für Klasse A und E jedoch identisch.

Die Prüfung

Die Prüfung wird vor der Fernmeldebehörde abgelegt. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Dort finden an verschiedenen Standorten mehrmals jährlich Prüfungen statt. Die haben es aber in sich, hier wird nichts verschenkt. Man sollte sich also gut vorbereiten.

Aber lassen Sie sich nicht abschrecken, sondern nehmen Sie es sportlich. In meinem Bekanntenkreis gibt es viele Funkamateure, die aus ganz unterschiedlichen Berufen kommen - und alle haben die Prüfung geschafft.

Bis vor einigen Jahren wurden von der Fernmeldebehörde auch noch das Ablegen von praktischen Kenntnissen in Morsetelegrafie verlangt. Das ist heute nicht mehr der Fall.

Die Vorbereitung auf die Prüfung

Lernen Sie direkt für die Klasse A

Es gibt eine Reihe Möglichkeiten, wie Sie sich vorbereiten können:

Sie können mit Büchern lernen

Ich selbst wählte damals diesen Weg und bestand die Prüfung auf Anhieb. Absolut empfehlenswert und jeden Cent wert sind die Lehrgangsbücher von DJ4UF.

Sie können an einem Lehrgang teilnehmen

Diese werden von örtlichen Amateurfunk-Ortsverbänden des DARC unregelmäßig angeboten. Hier erfahren Sie, wo Sie den nächsten Ortsverband finden. Haben Sie keine Scheu, dort einfach mal vorbeizuschauen oder zumindest anzurufen. Sie werden bestimmt herzlich willkommen geheissen.

Sie können sich zusätzlich einen Ausbildungspaten zur Seite stellen

Er wird Sie beim Lernen unterstützen. Finden Sie in der untenstehenden Karte den nächstegelegenen Ausbildungspaten.

Sie können online lernen

Und glauben Sie mir, wenn es das damals gegeben hätte, ich hätte diesen Weg eingeschlagen. Ein besonders empfehlenswerter Lehrgang ist der von DJ4UF, dessen Bücher ich Ihnen oben bereits empfohlen habe. Hier finden Sie den Lehrgang. Und die Teilnahme ist völlig kostenlos.